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Überfallregeln für Überfälle auf Zeltlager des BDKJ Neuburg-Schrobenhausen

Das Ziel eines Überfalls ist es die Fahne, Material und Küchenzubehör zu stehlen.

Grundlegendes:

  • 1 Niemand und nichts soll zu Schaden kommen
  • 2 Wer gefangen wird setzt sich ans Feuer, bleibt dort und verhält sich so, dass schlafende Kinder und Leiter nicht gestört werden
  • 3 Es darf nur Material und Gegenstände des BDKJ Neuburg-Schrobenhausen auf dem Zeltplatzgelände und keine persönlichen Dinge geklaut werden
  • 4 Erbeutete Gegenstände werden im Anschluss an den Überfall vom Schichtleiter der Nachtwache ausgelöst.
  • 4.1 Kein Beschädigen von Erbeutetem
  • 5 Anweisungen von Leitern ist Folge zu leisten
  • 5.1 Ein Verlassen des Zeltplatzes nach einem Überfall soll nur in der Gruppe geschehen
  • 6 Das Überfallen ist nur im Zeitraum von 0:00 – 5:00 Uhr gestattet, (alles andere wird als Diebstahl i.S.d. § 242 StGB behandelt)

Absolute Tabus:

  • 7 Kinder entführen
  • 8 Zelte von Kindern und Leitern, sowie Fahrzeuge von Leitern beschädigen
  • 8.1 Sanitätsmaterial aus dem Sanitätszelt entwenden (Das Sanitätszelt ist ausreichend gekennzeichnet)
  • 9 Waffen, Feuerwerkskörper und andere gefährliche Gegenstände, dazu zählen insbesondere große Messer, Äxte und ähnliches, am Zeltplatz benutzen
  • 9.1 Werkzeugen zum Abschneiden der Fahne sind erlaubt, wenn sie nur dafür eingesetzt werden
  • 10 Formen von Körperlicher Gewalt, wie Schlagen, Stoßen, Treten, Kratzen oder Beißen
  • 11 Das Befahren des Zeltplatzgeländes mit Fahrzeugen aller Art

Zusatz:

  • 12 Wird ein Überfäller von der Nachtwache gefangen und festgehalten, wird diesem die Maske vom Kopf gezogen und der Überfall ist für diese Person beendet
  • 12.1 gelingt dies nicht, hat der Überfäller die Möglichkeit zu fliehen, um ein weiteres Mal zu überfallen
  • 13 Das Zeltplatzgelände ist der Bereich in dem die großen Zelte, die kleinen persönlichen Zelte stehen und sich der Lagerfeuerplatz befindet. Insbesondere nicht zum Zeltplatzgelände gehöret der Parkplatz, grundsätzlich wird der Platz durch die Straßen und den Steilhang begrenzt
  • 14 Nach Möglichkeit sieht die Nachtwache davon ab, Überfäller außerhalb des Zeltplatzgeländes zu fangen, es ist jedoch in Einzelfällen bspw. bei offensichtlichem Verhalten in unmittelbarer Nähe des Zeltplatzes oder freiwilligem Aufgeben, gestattet
  • 15 Als erbeutet gilt jegliches oben erlaubtes Gut, wenn es außerhalb des Zeltplatzgeländes gesichert ist
  • 15.1 Gesichert ist ein Gut, wenn es sich in den Händen eines Überfällers bzw. einem sicheren Ort außerhalb des Zeltplatzes befindet, ohne dass die Nachtwache eine Möglichkeit hat direkt darauf zuzugreifen.
  • 15.1.1 Dies gilt beispielweise bei Verstecken der Sachen oder einer gewissen räumlichen Distanz zu den Verteidigern außerhalb des Zeltplatzgebietes
  • 15.1.2 Nicht als gesichert gilt das Gut, wenn man sich in einer unmittelbaren Verfolgungssituation befindet oder sich zwar das Gut außerhalb des Zeltplatzgeländes befindet jedoch die Überfäller keinen Zugriff mehr darauf haben, da sie durch die Nachtwache gefangen wurden

Wir, der BDKJ Neuburg-Schrobenhausen übernehmen für das Verhalten der Überfäller keinerlei Verantwortung und Konsequenzen.

gez. die Vorstandschaft